Erhaltung und Brandsicherheit

Messungen nach 1. BImSchV

Die 1. BImSchV ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) regelt in Deutschland den Betrieb von Feuerungsanlagen, die nicht unter die Genehmigungspflicht des § 4 BImSchG fallen; dies sind vor allem Kleinfeuerungsanlagen im häuslichen Bereich. Die 1. BImSchV leistet einen wichtigen Beitrag, die – aufgrund der regelmäßig sehr niedrigen Ableithöhe – meist in unmittelbarer Nähe der Feuerungsanlage auftretenden Luftbelastungen zu vermindern. Ein Ziel der Verordnung ist es auch, eine effizientere Energieverwendung zu fördern.

Einfach & schnell

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Durch regelmäßige Kontrolle Ihrer Feuerungsanlagen mit Hilfe modernster Mess- und Prüfgeräte sorgen wir für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigen Ihnen Möglichkeiten, Ihre Feuerstätte sicher und effizient zu betreiben.

Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden Sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen.

Wichtige Mitteilung

🖤 Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von Bezirksschornsteinfeger Jelle Govers, der am 01.01. bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückt ist. Er war auf dem Weg zu einem Feuerwehreinsatz, um anderen zu helfen.

🕊️ Jelle Govers hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie und seinen Angehörigen.

Hoheitliche Tätigkeiten werden derzeit durch den bestellten Vertreter Sven Lohse wahrgenommen.
📞 04821 889277

Freie Tätigkeiten übernimmt bis auf Weiteres Schornsteinfegermeister Jakob Kock-Evers.

Terminvereinbarungen zu Mess- und Kehrarbeiten:
📞 01523 3770011
✉️ schornsteinfeger.ke@gmail.com

🙏 Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis in dieser schweren Zeit.

🤍 Wenn Sie die Familie unterstützen möchten, können Sie dies über die eingerichtete Spendenseite tun – im Namen der freiwilligen Feuerwehren Warringholz und Schenefeld-Siezbüttel:
Zur Spendenseite